Glaubwürdig kommunizieren mit Green Claims

Das Nachhaltigkeitsbewusstsein bei Verbrauchern steigt. Dementsprechend sind auch B2B-Unternehmen gut beraten, ihre Bemühungen in Sachen Sustainability wirkungsvoll zu kommunizieren. Doch was unterscheidet einen seriösen grünen Werbe-Claim vom unlauteren und dennoch weit verbreiteten Greenwashing?


Mit Green Claims glaubwürdig kommunizieren| Haufe Group
© larshallstrom / Adobe Stock

#SustainableMarketing ist aktueller denn je. Immer mehr Verbraucher entscheiden sich für nachhaltige Produkte. Entsprechend empfänglich sind sie für grüne Claims. Zugleich steigt die Skepsis, ob ein grüner Werbeslogan tatsächlich hält, was er verspricht. Grundsätzlich gilt jedoch: Greenwashing ist unzulässig. Wer bloß vorgibt, nachhaltig zu agieren, riskiert eine Abmahnung wegen der Verbreitung falscher, irreführender oder unzureichender Informationen im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Wie gelingt es, regelkonform zu kommunizieren?


Die EU will mit der Green Claims Directive gegen Greenwashing vorgehen. Zugleich schafft sie damit EU-weite Standards für den Einsatz umweltbezogener Aussagen. Um den Vorgaben zu entsprechen, sollten B2B-Unternehmen ihre Claims unter anderem auf folgende Kriterien überprüfen:

1. Korrektheit des Green Claims

2. Belegbarkeit der beworbenen Umweltvorteil

3. Nachvollziehbarkeit der Kommunikation

Alle Details zur regelkonformen Kommunikation mit Green Claims lesen Sie im Beitrag Kein Anlass zum Green Hushing! Wie Unternehmen glaubwürdig mit Nachhaltigkeit werben können, der auf unserem Sustainability-Portal erschienen ist.
 


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In unserem Gewusst wie: Relevantes Umfeld verraten wir Ihnen, woran Sie relevante Werbeumfelder erkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. 
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bernd JUNKER
Bernd JUNKER
Ihr Ansprechpartner bei Haufe Media Sales

 

Tel.: +49 931 2791 556
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