AGB - Online Werbeschaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haufe Service Center GmbH (nachfolgend „Verlag“).

1. Geschäftstätigkeit

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz HL genannt) vermarktet unter anderem Werbeflächen im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) auf Websites sowie auf weiteren elektronischen Werbeträgern der Haufe-Lexware. Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung etc.) erfolgt durch die Haufe Service Center GmbH im eigenen Namen für Rechnung Dritter (Kommission). An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen.

2. Werbeauftrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, ins- besondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. 2.2 Für alle gegenwärtigen und künftigen Werbeaufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. HL erkennt von seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn HL ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.3 HL ist berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. HL wird seine Vertragspartner mindestens einen Monat vorher über die Änderung unter- richten. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) widerspricht.

3. Werbemittel

3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren genannten Elementen bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text,
  • aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern,
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Interaktion die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder einem Dritten liegen (z.B. Link).


3.2 HL behält sich vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.

3.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich nur die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste von HL ausgewiesen sind. Sonderformate und Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch HL möglich.

4. Vertragsabschluss

4.1 Der Werbeauftrag zwischen HL und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche (per Post, Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung seitens HL oder durch Erfüllung des Auftrags seitens HL zustande. HL hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.2 Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Änderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von HL schriftlich bestätigt sind.

4.3 HL akzeptiert Aufträge nur unter der Bedingung, dass der Inhalt des Werbemittels nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine Rechte Dritter verletzt werden.

4.4 Alle Werbeaufträge stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des jeweiligen Betreibers des Online-Angebots.

4.5 Soweit Werbeagenturen bzw. -mittler Aufträge erteilen, kommt der Werbeauftrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, wenn nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart ist. Aufträge von Werbeagenturen bzw. -mittlern werden nur für namentlich benannte Werbungtreibende angenommen. HL ist berechtigt, von der Werbeagentur bzw. dem -mittler einen Mandatsnachweis zu verlangen.

5. Insertionszeitraum, Platzierung

5.1 Der Insertionszeitraum bestimmt sich individuell nach den gebuchten Kontakten, dem gebuchten Zeitraum (Festplatzierung) oder nach dem gebuchten Zeitraum und den gebuchten Kontakten.

5.2 HL ist berechtigt, zum Erreichen der gebuchten Page Impressions das Werbemittel auf weiteren als auf den gebuchten Websites auszuliefern, ohne dass sich dadurch Ansprüche für den Auftraggeber ergeben.

5.3 Enthalten Aufträge Platzierungsvorgaben, gilt der Auftrag als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzierungsvorgaben nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzierungsvorgaben werden die tariflichen Sätze berechnet.

5.4 Werden mehrere Werbemittel für einen Werbeauftrag geliefert, lässt HL diese standardmäßig rotieren, es sei denn der Auftraggeber hat einen Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemittel zu schalten ist.

6. Datenanlieferung

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Bestandteile der Werbemittel, die zur Veröffentlichung geliefert werden müssen, die technischen Spezifikationen, die Werbemittel erfüllen müssen, den Weg, auf dem Werbemittel eingereicht werden müssen, sowie den spätestmöglichen Zeitpunkt, zu dem Werbemittel geliefert werden müssen, zu beachten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Ziel-URL, mit der das Werbemittel über einen Link mit der Internetseite des Werbungtreibenden verknüpft wird, während der gesamten Insertionszeit eines Auftrags abrufbar zu halten. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels mit der Ziel-URL feststellen, wird der Auftraggeber HL von diesen Störungen unverzüglich informieren.

6.2 Werbemittel sind in der Regel bis spätestens sieben Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt an: onlinewerbung@haufe.de. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung zur Veröffentlichung bestimmter Werbemittel, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, es sei denn, der Datenverlust wurde durch Übermittlungsprobleme aus dem Risikobereich von HL verursacht.

6.3 HL übernimmt für gelieferte Werbemittel so- wie weiteres Material keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Auftraggeber zurückzuliefern. Die Pflicht von HL zur Aufbewahrung eines Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

6.4 Für ungeeignetes oder beschädigtes Material fordert HL Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer Anlieferung, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung, übernimmt HL keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels, insbesondere für das Erreichen der gebuchten Page Impressions.

6.5 Wenn der Werbeauftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, verspäteter oder unterbliebener Werbemittelanlieferung nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, an HL die vereinbarte Vergütung als Entschädigung zu zahlen.

7. Stornierung eines Auftrags, Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber

7.1 Eine kostenfreie Stornierung für Werbeformen in Print und in den digitalen Ausgaben (App und Webviewer) ist nur bis zum Buchungsschluss-Termin möglich. Dies gilt auch für Sonderwerbeformen (Beilagen, Beihefter, Banderolen, Tip-On…).

7.2 Eine kostenfreie Stornierung von Werbeformen (Banner, Textanzeigen, Sponsoring) auf den Themenportalen und in den Newslettern (ausgenommen Standalone – s. 7.3), sind nur bis spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin möglich.

7.3 Eine kostenfreie Stornierung von Standalone-Newslettern sowie Formaten des Content Marketing (Advertorials, Themenserien)
und in den Podcasts sind nur bis 21 Tage vor dem vereinbarten Schaltungstermin möglich.

7.4 Eine kostenfreie Stornierung von Formaten zur Lead-Generierung (Online-Seminar/Webinar, Whitepaper-Kampagnen)
sind nur bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Schaltungstermin möglich.

7.5 Die Stornierung muss schriftlich (per Post oder E-Mail an daten@haufe.de) erfolgen. 

7.6 Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist HL berechtigt, bis zu 80% des Netto-Auftragswerts für das noch auszuliefernde Kampagnenvolumen zu berechnen. Daneben wird die Vergütung für bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
Dabei wird der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt.

7.7 Kündigt der Auftraggeber den Werbeauftrag ohne wichtigen Grund (vgl. Paragraph 649 Satz 1 BGB), hat er die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet,
an HL eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% des nicht ausgeführten Teils der Auftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HL kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch HL ist nicht ausgeschlossen.
 

8. Ablehnungsbefugnis, Sperrung

8.1 HL ist berechtigt, Werbemittel, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze (wie urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche Bestimmungen) oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für HL wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

8.2 HL kann insbesondere ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen der Ziffer 8.1 erfüllt werden.

8.3 Eine Ablehnung bzw. Sperrung teilt HL dem Auftraggeber unverzüglich mit. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, HL ein geändertes bzw. neues, den Anforderungen von HL entsprechendes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten kann HL dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

8.4 Ist eine Ersatzschaltung gemäß Ziffer 8.3 nicht mehr möglich, behält HL den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Hat der Auftraggeber die Ablehnung bzw. Sperrung nicht zu verantworten, kann der Auftraggeber von HL (anteilige) Erstattung bereits geleisteter Zahlungen verlangen, vermindert um die bei HL bereits entstandenen Kosten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber im Falle von Satz 2 noch keine Zahlungen geleistet, ist der Auftraggeber verpflichtet, HL die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen.

9. Rechtegewährleistung

9.1 Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, er insbesondere sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungs- schutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

9.2 Der Auftraggeber stellt HL von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber HL wegen der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber HL von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, HL nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

9.3 Der Auftraggeber überträgt HL sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

10. Gewährleistung von HL

10.1 HL gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

10.2 Ein Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z.B. Browser), durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

10.3 Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung wird sich HL bemühen, den Ausfall der Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern. Läuft dies den Interessen des Auftraggebers zuwider oder ist die Nachlieferung unmöglich, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.4 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine ein- wandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt HL eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

10.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen des Werbemittels auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und offenkundige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Sind etwaige Mängel des Werbemittels nicht offenkundig, hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Gleiches gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

10.6 Sollten Fehler bei der Ausführung eines Werbeauftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bezahlung eines anderen Werbeauftrags zu verweigern.

11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die HL nicht zu vertreten hat (etwa programmbedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von HL bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird HL den Auftraggeber informieren.

12. Haftung von HL

12.1 HL haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

12.2 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit von HL, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

12.3 Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von HL zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

12.4 Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.5 Soweit HL zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat HL den Auftraggeber so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

13. Preislisten

13.1 Für Werbeaufträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten von HL, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

13.2 HL behält sich eine Änderung der Preise vor. Dies gilt nicht gegenüber Nichtunternehmern, wenn der von der Änderung betroffene Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und nicht später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll. Für von HL bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von HL mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

13.3 Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit potentiellen Auftraggebern von HL an die Preisliste von HL zu halten.

13.4 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von HL.

13.5 Der Auftraggeber räumt HL das Recht ein, im Falle einer Überlieferung von Kampagnen einen zusätzlichen Betrag von bis zu 5% der vereinbarten Menge abzurechnen.

13.6 Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Werbemitteltexten sind in den Preisen nicht enthalten.

13.7 Alle in den Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

14. Rechnungen, Aufrechnung

14.1 Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Rechnungen sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf ein von HL an- gegebenes Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift an. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlicher Vereinbarung.

14.2 Bei Erstkunden sowie für den Versand von Newslettern kann HL grundsätzlich eine Vorauszahlung verlangen.

14.3 Alle Rechnungen basieren auf den Reports, die HL für den Kunden erstellt. Einwände gegen die Reports müssen binnen sieben Tagen schriftlich bei HL geltend gemacht werden. Werden Einwände nicht oder verspätet geltend gemacht, gilt die Berechnungsgrundlage als anerkannt.

14.4 Im Falle von Kampagnen, die redirected sind, können Differenzen zwischen den Statistiken von HL und dem Adserving System des Kunden auftreten. Gemäß Branchenstandard stellen Abweichungen von bis zu 15% keinen Grund zur Reklamation dar. Bei größeren Abweichungen bietet HL an, die Ursachen hierfür zu erforschen. Zu diesem Zweck muss der Kunde HL einen vollständigen Zugang zu seinem Adserving System für die betroffene Kampagne zur Verfügung stellen. Wird dieser Zugang nicht oder nicht in vollem Umfang bereitgestellt, gelten auch bei Abweichungen von über 15% die Zahlen von HL. HL wird dem Kunden einen Recherchebericht mit de- taillierten Abweichungsursachen zur Verfügung stellen. Derjenige Report, der demzufolge als valide befunden wird, gilt als Basis für die endgültige Abrechnung.

15. Zahlungsverzug, Vorauszahlung

15.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist HL berechtigt, Zinsen in Höhe von jährlich 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weist HL im Falle des Verzuges einen höheren Schaden nach, ist HL berechtigt, diesen geltend zu machen. Ferner kann HL bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufen- den Werbeauftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für restliche Schaltungen Vorauszahlung verlangen.

15.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen HL, auch während der Laufzeit des Werbeauftrages das weitere Erscheinen des Werbemittels bzw. das Erscheinen weiterer Werbe- mittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. In begründeten Fällen behält sich HL das Recht vor Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

16. Außerordentliche Kündigung durch HL

HL ist zur schriftlichen (per Post, Fax oder E-Mail) außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird oder der Auftraggeber wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung kann HL mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen.

17. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.

18. Abtretung von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HL Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu verkaufen, abzutreten oder sonst wie zu übertragen. HL kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

19. Sonstiges

19.1 Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einhaltung des aktuellen Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Haufe Gruppe, welcher unter resources.haufegroup.com/HaufeGroup-VerhaltenskodexGeschaeftspartner-extern.pdf eingesehen werden dann. Er erkennt die dort genannten Regelungen an und stimmt ihnen mit seiner Zustimmung zu diesen AGB zu. HL behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Haufe Verhaltenskodex beim Partner zu überprüfen.

19.2 Erfüllungsort ist der Sitz von HL.

19.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von HL, wobei HL Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend machen kann. Soweit Ansprüche von HL nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von HL vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

19.4 Für Vertragsabschlüsse mit HL gilt ausschließlich deutsches Recht.

19.5 Änderungen oder Ergänzungen des Werbeauftrags einschließlich Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

19.6 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer ausfüllungsbedürftigen Lücke.

Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung etc.) erfolgt durch die Haufe Service Center GmbH im eigenen Namen für Rechnung Dritter (Kommission). An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen.

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